Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Depha Logistics Transfer
1. Geltungsbereich und Rechtsgrundlage
Diese AGB gelten für alle von der Depha GmbH erbrachten Leistungen. Ergänzend gelten die ADSp 2017 (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Bei Widersprüchen gehen zwingende gesetzliche Vorschriften vor.
2. Leistungsumfang
Die Leistungen umfassen insbesondere: (a) Logistics Transfer / Umschlag, (b) Lagerung, (c) Exportzollabwicklung als Customs Agent, (d) Umpack- und Nachverpackungsleistungen sowie dokumentenbezogene Serviceleistungen.
3. Haftung und Haftungsbegrenzung
Die Haftung richtet sich nach den ADSp 2017. Für Güterschäden gilt – soweit gesetzlich zulässig – eine Haftungsbegrenzung von 8,33 Sonderziehungsrechten (SDR) je Kilogramm des Rohgewichts der Sendung. Unberührt bleiben zwingende Haftungstatbestände.
4. Entgelte, Abrechnungsgewicht und Zahlungsbedingungen
Abgerechnet wird das jeweils höhere Gewicht aus tatsächlichem Gewicht (Ist-Gewicht) und Volumengewicht. Das Volumengewicht wird auf Basis der bei Auftragserfassung angegebenen Maße berechnet. Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Formel L×B×H (cm) / 6000 je Packstück.
Angebote sind ab Ausstellungsdatum 7 Kalendertage gültig, sofern kein anderer Zeitraum ausdrücklich benannt ist. Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist Depha GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahn- und Bearbeitungskosten zu berechnen. Weitere Rechte bleiben unberührt.
5. Zoll- und Exportangaben
Der Auftraggeber trägt die alleinige rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller übermittelten Angaben, insbesondere Warenbezeichnung, Warenwert, Ursprung und HS-Code. Depha GmbH handelt bei Zollanmeldungen ausschließlich als Vertreter/Agent und übernimmt keine materielle Richtigkeitsgarantie für Kundendaten.
6. Zurückbehaltungsrecht und Leistungsstopp
Bei offenen Forderungen, Compliance-Risiken oder unvollständigen Dokumenten kann die Depha GmbH Leistungen vorübergehend aussetzen, bis eine Klärung erfolgt ist.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – Braunschweig.